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Position des ASB

Der ASB bietet seine Hilfe ohne Ansehen der politischen, ethnischen, nationalen oder  religiösen Zugehörigkeit an. In Notfallsituationen zählt nur der Mensch, den es zu retten gilt. Das bedeutet auch, dass jeder Mensch - unabhängig seiner politischen Gesinnung, Hautfarbe, Geschlecht, Weltanschauung oder Religion – bei uns das notwendige Wissen vermittelt bekommt, um anderen Menschen in Notlagen zu helfen. 

Unser Verband steht für Gleichheit, Vielfalt, Weltoffenheit, Respekt, Solidarität, Demokratie und Menschlichkeit. Für diese Werte tritt der Arbeiter-Samariter-Bund entschlossen ein, diese Werte leben unsere Samariterinnen und Samariter tagtäglich in ihrer Arbeit und im gegenseitigen Umgang miteinander vor. Dafür wurde der ASB im Jahr 1933 von den  Nationalsozialisten zerschlagen und enteignet, während der Zeit der DDR verboten.

Als parteipolitisch neutrale und konfessionslose freiwillige Hilfsorganisation lehnen wir  politisch wie religiös motivierten Extremismus und Populismus strikt ab und setzen uns  für die Demokratie, das Grundgesetz und eine offene und vielfältige Gesellschaft ein.  Die eigene Verbandsgeschichte hat unsere klare Haltung gegen jedwede populistische und extreme Politik sowie einzel- und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit geprägt.

"Wir im ASB" - Der ASB-Film. Wir helfen hier und jetzt. Dieser Film zeigt, was das konkret bedeutet, wer dahintersteckt und wie das geht.

Leitbild

  • Wir helfen hier und jetzt.
  • Der ASB ist eine freiwillige Hilfsorganisation und ein Wohlfahrtsverband – unabhängig, parteipolitisch neutral und konfessionell ungebunden. Sein Ursprung und seine Geschichtesind mit der deutschen Arbeiterbewegung eng verbunden. Er bekennt sich zum freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaat.
  • Der ASB ist ein Zusammenschluss von Bürgerinnen und Bürger, die anderen Menschen helfen wollen. Auf diesen Grundlagen beruht ein vielfältiges Angebot, dass sich am Hilfebedarf und an den Bedürfnissen der Menschen orientiert. Er bietet seine Hilfe ohne Ansehen der politischen, ethnischen, nationalen oder religiösen Zugehörigkeit an.
  • Der ASB verfolgt selbstlos, ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke.
  • Seine Dienstleistungen erbringt der ASB unter Einhaltung von Qualitätsstandards, die er ständig weiter entwickelt. Der ASB passt seine Hilfeleistungen fortlaufend den Bedürfnissen seiner Kunden und den sozial- und gesundheitspolitischen Problemlagen an.
  • Der ASB kann seine Aufgaben nur verwirklichen, wenn er verantwortungsbewusste und motivierte freiwillig Engagierte, sowie hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für sich gewinnt. Er gewährt ihnen die geeigneten Rahmenbedingungen und den nötigen Gestaltungsspielraus. Sie arbeiten gleichwertig und vertrauensvoll zusammen. Dabei tritt der ASB für die Gleichstellung von Frauen und Männern ein.
  • Einen wesentlichen Beitrag zur Hilfeerbringung leisten seine Mitglieder. Ihnen gibt die demokratische Struktur des ASB als Mitgliederorganisation die Möglichkeit, über Grundfragen zu entscheiden. Dabei hat das freiwillige Engagement, das auch die ehrenamtliche Mitwirkung in Gremien umfasst, eine besondere Bedeutung. Der ASB setzt sich für Strukturen ein, die den Stellenwert unentgeltlicher Bürgerarbeit in der Gesellschaft stärken. Ein wichtiger Bestandteil ist hierbei auch die Förderung junger Menschen und ihre Heranführung an den ASB.
  • Die Dienstleistungen des ASB sollen den Menschen zu Gute kommen. Dieses Ziel bestimmt seine Regeln und Strukturen. Wesentliche Elemente sind die Rahmenvorgaben zur wirtschaftlichen Transparenz und die Selbstverpflichtung zur Einhaltung eines Ehrenkodex.
  • Die föderale Struktur ermöglicht es dem ASB, seine Aufgaben dort zu erfüllen, wo seine Hilfe gebraucht wird. Sie führt zu Flexibilität in der Gestaltung der Hilfe, die die Gliederungen eigenverantwortlich unter Wahrung der  Einheitlichkeit des Verbandes erbringen. Die innenverbandliche Zusammenarbeit schafft Synergie und stärkt den Zusammenhalt.
  • Der ASB unterstützt die vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen dem Staat und den freien Verbänden. In gemeinsamer Verantwortung für die sozialen Belange, soll die Eigenständigkeit und Unabhängigkeit der Verbände gewahrt bleiben.

Geschichte des ASB Deutschland

  • 1888 Berlin, erste-Samariter-Kolonne 
  • 1909 Magdeburg, Gründung der ASB Deutschland 
  • 1920 Wismar, Bildung eines Kreisverbandes 
  • 1922 Gründung des ASB-Kreises Mecklenburg/Pommern
  • 1933 Verbot und Auflösung des ASB durch die NS Regierung 
  • 1945 Neuzulassung des ASB im westlichen Teil Deutschlands 
  • 1952 Offizielle Anerkennung durch BRD-Behörden,  Entwicklung eines flächendeckenden Netzes von Kreis- und Ortsverbänden in der BRD 
  • 1989 Nach der Wiedervereinigung Deutschlands Wieder- und Neugründung von ASB-Verbänden in den neuen Bundesländern 
  • 1990 17. März in Anklam, Gründung des Ortsverbandes Anklam mit 22 Mitgliedern 
  • 2012 Namensänderung in Regionalverband Vorpommern–Greifswald e. V.

 

Regional - Der ASB Regionalverband Vorpommern-Greifswald

Der ASB in Anklam gründete sich zunächst als Ortsverband am 17. März 1990, um als freiwillige, unabhängige Hilfsorganisation und Wohlfahrtsverband seine Hilfen im Bereich der sozialen Dienste den Menschen in der Region anzubieten.  
Nach der ersten Kreisgebietsreform entwickelte  sich der Verein zu einem Kreisverband, um dann nach der zweiten Kreisgebietsreform im Jahre 2012 als Regionalverband dem größer gewordenen Landkreis Vorpommern-Greifswald gerecht zu werden. 
Getreu unserem Motto: „Wir helfen hier und jetzt“ verteilen sich unsere Aufgaben bei ca. 200 Mitarbeiter auf folgende Bereiche: 

Derzeit zählt der ASB RV Vorpommern-Greifswald e.V. rund 1100 Mitglieder. 
Unser Hauptanliegen ist es, durch bedarfsgerechte Dienstleistungsangebote einerseits die Lebensqualität der Menschen vor Ort, als auch die vertrauensvoll an uns übertragenen Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge kompetent und qualitativ hochwertig, sowie nachhaltig und reflektiert anzubieten.

Vorstand

Thomas Dabers (Vorsitzender)

Marco Schulz (stellv. Vorsitzender)

Torsten Drockur (stellv. Vorsitzender)

Steffen Schürmann

Eva Dinse

  • Unser Vorstand besteht aus 5 ehrenamtlich tätigen Mitgliedern.
  • Er wird von der Mitgliederversammlung i.d.R. alle 4 Jahre neu gewählt.
  • Sehr wichtig ist uns die unterschiedliche breit aufgestellte Fachlichkeit der einzelnen Mitglieder. So ist neben einem betriebswirtschaftlichen, ein medizinischer als auch ein rechtlicher Sachverstand vertreten.
  • Die Hauptaufgaben des Vorstandes bestehen in der strategischen Entwicklung und Zielsetzung des Vereines. Dazu treffen sich die Vorstandsmitglieder regelmäßig alle 4 Wochen.
  • Für die Ausführung der operativen Aufgaben  wird vom Vorstand ein hauptamtlicher Geschäftsführer bestellt.
  • Die Geschäftsführung ist in den Grenzen der eigenen Satzung,  der Bundessatzung, der Bundesrichtlinien und der Beschlüsse der Konferenzen und Ausschüsse tätig.

Ebenfalls von der Mitgliederversammlung wird die Kontrollkommission gewählt. 

Sie stellt die wirtschaftlichen Verhältnisse des Vereins und das satzungsmäßige Handeln der Vorstände fest. Jährlich wird zu diesem Zweck mindestens eine Prüfung durchgeführt. 

 

Hinweisgebersystem

Interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)


Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) setzt der deutsche Gesetzgeber ab dem 02.07.2023 die EU-Whistleblower-Richtlinie um. Damit werden hinweisgebende Personen in Unternehmen bei der Meldung von Verstößen geschützt und die Prozesse rund um diese Meldungen transparent reguliert. 


Sollten Sie im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit für unser Unternehmen Kenntnis davon er-langen, dass bei uns gegen Gesetze oder interne Vorschriften verstoßen wird, wenden Sie sich bitte an unsere interne Meldestelle:
Das Online-Meldetool, über das Meldungen auch anonym abgegeben werden können, ist direkt bei ECOVIS zu erreichen:  

https://www.ecovis.com/datenschutzberater/meldestelle/

Alternativ können Sie die Meldung auch per Post, Telefon oder E-Mail abgeben:

ECOVIS Keller Rechtsanwälte PartG mbB
Interne Meldestelle des Arbeiter – Samariter – Bundes RV Vorpommern-Greifswald e.V.]
persönlich/vertraulich
Rechtsanwalt Axel Keller
Senior Associate Karsten Neumann
Am Campus 1 - 11, 18182 Rostock-Bentwisch
Tel.: 0381 - 12 88 49 0
E-Mail: \_q2jPXl6H'kGz5Fv7=dI[g-8]#[JE^qPDMR}1hyZ#P'Z%1N9dKw$


Durch Ihren Hinweis an die interne Meldestelle geben Sie uns die Möglichkeit, den Sachverhalt zu prüfen, aufzuklären und geeignete Maßnahmen zu ergreifen.  Ihre Identität wird dabei nicht preisgegeben. Die Meldestelle bei ECOVIS wird uns nur dann Ihre Identität mitteilen, wenn Sie dafür Ihr Einverständnis erteilt haben. Durch die Meldung entstehen Ihnen keine Nachteile. Repressalien im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit (z. B. Übergehen bei Beförderungen, Erteilung von Abmahnungen, Kündigung oder sonstigen Benachteiligungen) aufgrund einer Hinweiserteilung sind gesetzlich verboten.


Was passiert nach der Meldung?

  • Direkt nach der Meldung über das Online-Tool wird Ihnen ein Aktenzeichen angezeigt. Bitte schreiben Sie sich dieses auf und verwahren es gewissenhaft. Nur mit diesem Aktenzeichen kann Ihnen Auskunft zum Stand des Verfahrens durch die Meldestelle erteilt werden.
  • Nach der Meldung erhalten Sie innerhalb von sieben Tagen eine Eingangsbestätigung, sofern Sie die Meldung nicht anonym abgegeben haben.
  • Der gemeldete Sachverhalt wird anschließend durch die Meldestelle geprüft und mit der Geschäftsleitung oder anderen zuständigen Stellen innerhalb unseres Unternehmens besprochen.
  • Innerhalb von drei Monaten nach der Eingangsbestätigung erhalten Sie eine Nachricht von der Meldestelle über die geplanten oder bereits ergriffenen Folgemaßnahmen und der Gründe hierfür.

Der Ablauf des Meldeverfahrens ist durch ECOVIS wie folgt organisiert:
 

Für den Fall, dass dem intern gemeldeten Verstoß nicht abgeholfen wurde, können Sie sich auch an eine externe Meldestelle wenden. Informationen zu den externen Meldestellen erhalten Sie von der internen Meldestelle.

 

Hinweisgebersystem (DSGVO)

Satzung

Wahlordung