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Ambulante Hilfen nach SGB VIII

Allgemein

Zentrale Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe ist gemäß § 1 SGB VIII die Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. 
Im Rahmen der Hilfen zur Erziehung besteht für die Personensorgeberechtigten ein einklagbarer Rechtsanspruch auf Hilfe, wenn eine, dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe geeignet und notwendig ist. Ziel und Auftrag für die Umsetzung und Ausgestaltung der Hilfe konkretisieren sich in dem zwischen Eltern, den Betroffenen, dem Jugendamt und dem anbietenden Träger vereinbarten Hilfeplan gemäß § 36 SGB VIII unter der Berücksichtigung der ständigen Anpassungs- und Entwicklungsprozesse hinsichtlich der sich ändernden Bedarfe und fachlichen Erfordernissen. 
Unser Team besteht aus sozialpädagogischen Fachkräften mit unterschiedlichen Professionen, das damit über eine hohe Fachlichkeit verfügt, und je nach Hilfebedarf der Familien, Kinder oder Jugendlichen eingesetzt wird.

Leistungen

  • Erziehungsberatung, Familien- und Paargespräche.
  • Krisen- und Konfliktbewältigung.
  • Organisation des Haushalts.
  • Begleitung zu Ämtern, Behörden, Kontakt zu Kitas, Schulen, Ärzten.
  • Strukturierung des Tages und Einüben eines geregelten Tagesablaufes.
  • Freizeitgestaltung.
  • Schaffen eines kindgerechten Zuhauses.
  • Hilfe bei Wohnraumbeschaffung und Schuldnerberatung usw.

Ziele

  • Entwicklung der Selbsthilfepotentiale.
  • Hilfe zur Selbsthilfe.
  • Lösen von Alltagsproblemen, Entastungsphasen schaffen.
  • Erhalten des Lebensbezugs zur Familie.
  • Verselbstständigung.
  • Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen.
  • Förderung des sozialen Lernens.
  • Stärkung der eigenverantwortlichen Fähigkeiten, insbesondere bei der Existenzsicherung.
  • Selbstständigkeit beim Umgang mit Ämtern.
  • Versorgung der Kinder und Erziehungsarbeit eigenverantwortlich leisten.
  • Bewältigung der Lebenswelt und deren Strukturen.

Methoden

  • Ressourcen- statt Defizitansatz - Erkennen und Mobilisieren der vorhandenen Kompetenzen und Fähigkeiten .
  • Partizipation- Orientierung an der Individualität, Freiwilligkeit und Bereitschaft der gesamten Familie oder des Einzelnen, ohne sie in ihrer Entwicklung zu bevormunden.
  • Lebensweltorientierung- sozialräumliche Ansätze knüpfen an Lebenswelten der Kinder, Jugendlichen und ihrer Familien an, Kooperation mit Netzwerkpartnern.
  • Bedarfsorientierung.
  • Wahrung von Nähe und Distanz.